Schulordnung

Regionalmusikschule Kreuzenstein

Organisationsstatut für niederösterreichische Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht

§9 Schulordnung

(1) Die Musikschule übernimmt mit Aufnahme der Schülerin/des Schülers die Gewähr für die Erteilung eines geregelten und zeitgemäßen Unterrichts nach dem festgelegten Lehrplan in den vorgesehenen Unterrichtszeiten.

(2) Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt- und Ergänzungsfächer werden von den Lehrkräften im Einvernehmen mit den Schülerinnen und Schülern bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung der Schulleitung festgesetzt.

(3) Die festgelegten Unterrichtsstunden sind durch die Schülerin/den Schüler regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Unterrichtsstunden, welche von der Schülerin/dem Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. Die Schule ist von der Verhinderung der Schülerin/des Schülers ehest möglich zu informieren.

(4) Die Schülerin/Der Schüler hat durch ihr/sein Verhalten und ihre/seine Mitarbeit im Unterricht sowie bei den Veranstaltungen der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

(5) Ungebührliches Benehmen, Lärmen im Schulgebäude, sowie Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten.

(6) Beschädigungen von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten und Archivalien gehen zulasten der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers oder deren/dessen Erziehungsberechtigten.